Eine medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, die durch Krankheit gefährdete Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder eine vorhersehbare Erwerbsunfähigkeit vorbeugend zu vermeiden.
Auch Rentner und Pensionäre haben weiterhin Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Hier ist das Rehabilitationsziel in erster Linie die Vermeidung oder das Hinauszögern sich anbahnender Pflegebedürftigkeit. Dies sollte bei der Begründung des Antrags auf medizinische Rehabilitation vom Arzt unbedingt berücksichtigt werden.
Wenn die gesundheitlichen Beschwerden wegen einer akuten oder chronischen Erkrankung Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen und eine intensive Behandlung notwendig ist, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auch längerfristig an Lebensqualität verlieren, dann sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer stationären oder ambulanten Rehabilitation an. Der behandelnde Arzt - z. B. Hausarzt, Facharzt oder auch der medizinische Dienst der Krankenkasse - kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen.
Sie können eine Rehabilitationsmaßnahme (Kur) direkt selbst beantragen
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beim Rentenversicherungsträger DRV Bund (Berufstätige,
Hausfrauen/Hausmänner) |
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bei Ihrer Krankenkasse (Familienversicherte, Rentner) |
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bei Ihrer Berufsgenossenschaft (nach Arbeits- und Wegeunfall,
Berufskrankheit) |
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beim Versorgungsamt (Kriegsopfer und Opfer einer Gewalttat) |
Sind Sie zur Behandlung oder Operation in einem Krankenhaus,
kann von dort aus eine Anschlußheilbehandlung (AHB) beantragt
werden.
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen bewilligt. Nach Ablauf von 4 Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehamaßnahme beantragen, es ist aber in Einzelfällen auch schon früher möglich.
Auszüge aus der Information des Arbeitskreises Gesundheit e. V. - Bonn-Center,
Bundeskanzlerplatz 2 - 10, 53113 Bonn, Tel.: 0800 - 130 21 77
Anschlussheilbehandlungen schliessen sich unmittelbar an eine Behandlung/ Operation in einem Akutkrankenhaus an und dienen der möglichst raschen, umfassenden beruflichen und sozialen Wiedereingliederung des Patienten in Beruf und Gesellschaft. Eine AHB wird in geeigneten Fällen durch das Akutkrankenhaus eingeleitet. Der Aufnahmetermin wird zwischen Akutkrankenhaus und unserem Aufnahmebüro abgesprochen.
sind Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund vorhandener orthopädischer Erkrankung, die vorab beim zuständigen Kostenträger beantragt werden müssen. Eine Aufnahme kann nur mit vorliegender Kostenzusage des Kostenträgers erfolgen. Der Aufnahmetermin wird direkt mit dem Patienten vereinbart.
Je nach Versicherungsform übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen. Beihilfeberechtigte Selbstzahler müssen vor der Aufnahme in unsere Fachklinik einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Die Reha-Klinik Schwertbad ist als beihilfefähig anerkannt. Die einzelnen Aufnahmebedingungen fordern Selbstzahler bitte an.
Die Mitarbeiterinnen unserer Aufnahmebüros sind montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr (Kernzeit) zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten helfen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rezeption gerne weiter. Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern:
Aufnahme stationäre Rehabilitation:
Aufnahme ambulante Rehabilitation:
Zentrale:
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